Sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe von Wildfleisch sind vorhanden:
Anforderung | Jäger 1 | Jäger 2 | Jäger 3 |
Jagdschein | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
Kundige Person nach EG-Verordnung Nr. 853/2004, Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I und Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Artikel 2, § 4 | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
Belehrung gemäß § 43, Abs. 1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen gemäß Vollzug des Fleischhygienegesetzes (FlHG) und der Fleischhygieneverordnung (FlHV) | Vorhanden | Vorhanden | Nicht vorhanden |
Registriert als Lebensmittelunternehmer nach EG-Verordnung 852/2004, Artikel 6 (Registrierte Wildkammer) | Vorhanden |
Dipl.-Ing. (TU) Reinhard Lang
Dietersgrüner Weg 17
D-95659 Arzberg OT Schlottenhof
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