Verkauf von Wildbret in Arzberg / Marktredwitz
Reh- und Schwarzwild küchenfertig zerwirkt
 
 

Sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe von Wildfleisch sind vorhanden:

Anforderung Jäger 1 Jäger 2 Jäger 3
Jagdschein Vorhanden Vorhanden Vorhanden
Kundige Person nach EG-Verordnung Nr. 853/2004, Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I und Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Artikel 2, § 4 Vorhanden Vorhanden Vorhanden
Belehrung gemäß § 43, Abs. 1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz Vorhanden Vorhanden Vorhanden
Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen gemäß Vollzug des Fleischhygienegesetzes (FlHG) und der Fleischhygieneverordnung (FlHV) Vorhanden Vorhanden Nicht vorhanden
Registriert als Lebensmittelunternehmer nach EG-Verordnung 852/2004, Artikel 6 (Registrierte Wildkammer) Vorhanden
Impressum:
Dipl.-Ing. (TU) Reinhard Lang
Dietersgrüner Weg 17
D-95659 Arzberg OT Schlottenhof

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