Sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe von Wildfleisch sind vorhanden:
| Anforderung | Jäger 1 | Jäger 2 | Jäger 3 |
| Jagdschein | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
| Kundige Person nach EG-Verordnung Nr. 853/2004, Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I und Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Artikel 2, § 4 | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
| Belehrung gemäß § 43, Abs. 1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz | Vorhanden | Vorhanden | Vorhanden |
| Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen gemäß Vollzug des Fleischhygienegesetzes (FlHG) und der Fleischhygieneverordnung (FlHV) | Vorhanden | Vorhanden | Nicht vorhanden |
| Registriert als Lebensmittelunternehmer nach EG-Verordnung 852/2004, Artikel 6 (Registrierte Wildkammer) | Vorhanden | ||
Dipl.-Ing. (TU) Reinhard Lang
Dietersgrüner Weg 17
D-95659 Arzberg OT Schlottenhof
Alle Bilder dieses Internetauftrittes sind selbst gemacht und unterliegen keinem Urheberschutz. Wir speichern Ihre Daten für den Zeitraum der Bearbeitung einer Anfrage.
